Vorschlag zum ePA-Berechtigungskonzept
Teil 2: Umsetzung sowie ePA-Roadmap

25.02.2020, Mark Langguth

Im ersten Teil des Artikels habe ich die aus meiner Erfahrung bestehenden Anforderungen der verschiedenen Versicherten an ein nutzerorientiertes Berechtigungskonzept beschrieben. Teil 2 des Artikels beschreibt nun die Umsetzung dieser sowie einen Vorschlag für eine gestufte Bereitstellung.


Damit sich Ärzte in allen ePA‘s aller Versicherten zurechtfinden, sind vordefinierte Ordner mit festen Bezeichnungen sinnvoll. Die Liste muss fachlich abgestimmt sein und bei Bedarf kontinuierlich ePA-übergreifend ergänzt werden können. Kandidaten für Ordner sind: „Gynäkologische Dokumente“, „Zahnärztliche Dokumente“, aber auch „Psychotherapeutische Dokumente“ sowie „Private Dokumente“. Dabei sollten Ordner für Dokumente, die als potenziell stigmatisierend angesehen werden können, grundsätzlich und nicht löschbar in jeder ePA angelegt sein, auch wenn keine Dokumente dort enthalten sind. Entsprechend gäbe es in jeder ePA z.B. den Ordner „Psychotherapeutische Dokumente“. Somit kann über die pure Existenz eines solchen Ordners kein Rückschluss über dort tatsächlich vorhandene Dokumente gezogen werden.

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