Möglichkeiten, Vorteile und Einschränkungen der ePA v1.1 für Versicherte und Ärzte

29.11.2019, Mark Langguth

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 341 SGB V (ehemals § 291a) geht schon in der ersten Version zum 01.01.2021 vieles, was eine echte Verbesserung der Situation für Versicherte und Leistungserbringer ermöglicht. Ob ein Versicherter, ein Arzt, ein Apotheker, ein Psychotherapeut oder ein medizinischer Fachangestellter der Einrichtungen die ePA in der ersten Version tatsächlich nützlich findet oder nicht, muss jeder für sich entscheiden.
In diesem Artikel gebe ich einen ersten stichpunktartigen Überblick über die Möglichkeiten und Vorteile der ePA sowohl für Versicherte als auch für Leistungserbringer. Aber auch die Einschränkungen, der die ePA in Version 1 unterliegt, werden nicht verschwiegen.

In weiteren Artikeln plane ich einige Versorgungssituationen darzustellen, die unter Nutzung der ePA ganz konkret verbessert werden können. Ferner werde ich auf wesentliche einzelne Punkte gezielter und ausführlicher eingehen.
Bis dahin hoffe ich, dass die nachfolgende Übersicht Ihnen bereits ein wenig hilft, ein genauer den Tatsachen entsprechendes Bild über die Nutzungsmöglichkeiten der ePA zu erhalten. 

Und verpassen Sie nicht im Artikel über die häufigsten Fehlinformationen zur ePA vorbei zu schauen: Den Frequently Wrong Statements zur ePA

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